Beratung

Beratung
Praxisorientierte Betreuung durch externe Sicherheitsfachkraft
Wir unterstützen Sie, bei der Erfüllung der Arbeitsschutzpflichten für die ArbeitnehmerInnen. Hierbei geht es unter anderem um die Beurteilung von Gefahren, die von Arbeitsmitteln und Arbeitsprozessen ausgehen, Maßnahmen zur Gefahrenverhütung bzw. Gefahrenminimierung, persönliche Schutzausrüstung, Brandschutz,….
Unser Angebot
Unser Angebot umfasst auch die Ausarbeitung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente (Arbeitsplatz- und Arbeitsstoff-Evaluierung), sowie Mitarbeiterunterweisungen als e-learning-tool.
Sicherheitsfachkraft
Unsere Leistungen
Unter Evaluierung versteht man die Ermittlung und Beurteilung der Gefahren am Arbeitsplatz sowie die Festlegung von erforderlichen Maßnahmen. Die Evaluierung soll dem Arbeitgeber ermöglichen, auf systemische und organisierte Weise die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer stetig zu verbessern und zu kontrollieren.
WICHTIG! Jede/r Arbeitgeber/In muss die Arbeitsplatzevaluierung durchführen.
Der/Die Arbeitgeber/Innen müssen sich vergewissern, ob es sich bei den verwendeten Arbeitsstoffen um gefährliche Arbeitsstoffe handelt. Die Eigenschaften der Arbeitsstoffe müssen ermittelt werden und gefährliche Arbeitsstoffe werden eingestuft, sowie die Gefahren beurteilt.
Wir helfen Ihnen im Umgang mit Behörden, Arbeitsinspektorat usw….
Die Ergebnisse der Ermittlung und Beurteilung sowie die durchzuführenden Maßnahmen werden im Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument dokumentiert.
Welche Explosionsgefahren wurden festgestellt (sowohl bei Normalbetrieb als auch bei Störungen und Instandhaltungsarbeiten)
Welche Explosionsschutzmaßnahmen werden zur Gefahrenvermeidung durchgeführt?
Welche Mess-Ergebnisse wurden bei der Überprüfung der explosionsgefährdeten Bereiche ermittelt?
Sicherheitsfachkraft
Was macht eine Sicherheitsfachkraft?
- Begehung von Arbeitsstätten inklusive Berichtswesen
- Erstevaluierung von Arbeitsstätten
- Beratung bei der Planung von Arbeitsstätten
- Beratung bei der Beschaffung oder Änderung von Arbeitsmitteln
- Dokumentierte Begehungen von Arbeitsstätten
- Beratung in allen Fragen der Arbeitssicherheit, einschließlich der Unfallverhütung
- Beratung bei Fragen der Gestaltung von Arbeitsplätzen und Arbeitsabläufen (Ergonomie)
- Unterstützung bei der Auswahl und Erprobung persönlicher Schutzausrüstungen
- Unterstützung bei der Organisation des Brandschutzes und Maßnahmen zur Evakuierung
- Unterstützung bei Organisation, Unterweisung und Erstellung von Betriebsanweisungen
- Unterstützung bei Verwaltungsverfahren
- Festlegung von Maßnahmen zur Gefahrenverhütung
- Beratung in allen Fragen des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes(ASchG)
- Erstellung und Nachevaluierung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumenten
- Nachevaluierung nach Arbeitsunfällen
- Unterweisung und Evaluierung nach Neueinführung von Arbeitsmitteln
Brandschutz
Erstellung von Brandschutzordnungen und Brandschutzkonzepten
Gewerberecht
Unterstützung bei der Planung von Arbeitsstätten gem. Arbeitsstätten-VO,….
Arbeitsmedizin
Die arbeitsmedizinische Betreuung hat die Aufgabe, ArbeitgeberIn sowie ArbeitnehmerInnen bei der Durchführung des ArbeitnehmerInnenschutzes im Betrieb zu unterstützen und zu beraten (zB Prävention, Ergonomie, Arbeitshygiene,…)
Evaluierung psychischer Belastung am Arbeitsplatz
Erhebung der psychischen Belastungen nach ÖNORM EN ISO 100075-1
Maßnahmenerarbeitung inkl. Dokumentation und Abschlussbericht
Warum die Evaluierung psychischer Belastung am Arbeitsplatz?
Mit der ASchG-Novelle, die am 1.1.2013 in Kraft getreten ist, wird die
Wichtigkeit der psychischen Gesundheit und der Prävention arbeitsbedingter psychischer Belastungen, die zu Fehlbeanspruchungen, stärker betont.
Arbeitsbedingte psychische Belastungen sind alle Einflüsse, die von außen auf den Menschen psychisch einwirken. Von psychischen Fehlbelastungen wird gesprochen, wenn Arbeitsbedingungen vorliegen (wie zB häufige Arbeitsunterbrechung, Lärm, Hitze, widersprüchliche Ziele und Anforderungen), die erfahrungsgemäß zu Störungen des körperlichen und geistigen Wohlbefindens führen können.
Als Arbeitgeber/In ist es Ihre Aufgabe, dass beeinträchtigende Arbeitsbedingungen erkannt werden und mit entsprechenden Maßnahmen entgegengewirkt wird. In Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern sollen Maßnahmen erarbeitet werden.